Der Bund hat auf 2. November 2026 die neue biometrische Identitätskarte eingeführt. Sie ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Schweizer Staatsangehörige können damit zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen.
Dazu die wesentlichen Informationen: Die neue Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Der Bezug ist freiwillig; die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert.
Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (2.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zum Ablaufdatum.
Je nach Bedarf können die Bürgerinnen und Bürger zwischen den beiden Varianten wählen:
- Empfehlung: Die biometrische Identitätskarte für Personen, die innerhalb der EU reisen.
- Alternative: Die nicht biometrische Identitätskarte für Personen, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Wichtige Hinweise:
- Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden. Termine für November 2026 können ab sofort gebucht werden. www.ag.ch/ausweiszentrum
- Die Identitätskarte ohne Chip kann, wie bis anhin bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde beantragt werden.
- Das Merkblatt «Pass 22/Identitätskarten/Notpass» kann im Online-Schalter auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden und liegt ab sofort beim Schalter Gemeindekanzlei/Einwohnerdienste im Gemeindehaus auf.
- Link des Bundes: www.schweizerpass.ch
Unterschied zur E-ID:
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden:
- Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument (physisches Dokument).
- Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich künftig in der elektronischen Welt ausweisen kann. Die E-ID ist kein Reisedokument. Die Realisierung der E-ID ist im ersten Halbjahr 2027 geplant.