Am 19.4.2020 endete der Fristenstillstand gemäss Sonderverordnung 1 des Regierungsrates des Kantons Aargau. Der Fristenstillstand dauerte vom 2. – 19.4.2020.
Für die beiden in Oberwil-Lieli in diesem Zeitraum öffentlich aufgelegenen Baugesuche bedeutet dies, dass sich deren Auflagefrist entsprechend verlängert hat. Und zwar für das Baugesuch der Eheleute Kurath Brugger neu bis 8.5.2020 (ursprünglich bis 20.4.2020). Wir danken für die Kenntnisnahme.