Einwohnerdienste

eUmzug

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde, ein Zuzug oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

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eUmzug

ID-Karte für Schweizer

Für Identitätskarten sind die Einwohnerdienste zuständig. Zum Bezug dieses Dokumentes müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen. Bis zum 18. Geburtstag ist die Mitunterzeichnung des Antrags durch einen Elternteil oder gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ein Passbildgeeignetes Foto ist ebenfalls mitzubringen. Bei Fragen können Sie sich direkt per Mail oder Telefon an die Einwohnerdienste wenden (Tel. 056 648 42 22).

Wegzug

Bitte melden Sie sich ab:

  • bei den Einwohnerdiensten (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines oder Meldebestätigung)
  • schulpflichtige Kinder bei der Schule

Beim Wegzug müssen Schweizer den Schriftenempfangsschein oder die Meldebestätigung vorbei bringen. Ausländer müssen bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorweisen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli