Bitte melden Sie sich ab:
- bei den Einwohnerdiensten (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines oder Meldebestätigung)
- schulpflichtige Kinder bei der Schule
Beim Wegzug müssen Schweizer den Schriftenempfangsschein oder die Meldebestätigung vorbei bringen. Ausländer müssen bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorweisen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerdienste und Strom" finden Sie im Online-Schalter.