Abgabe Steuererklärung

Wir erwarten von Ihnen (unselbstständig erwerbend oder nicht erwerbstätig) die Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres.
Sind Sie selbstständig erwerbend, ist die Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

Anpassung der provisorischen Steuerrechnung

Die aktuelle provisorische Steuerrechnung wird in der Regel auf Grund der provisorischen Rechnung des Vorjahres erstellt und allenfalls beim Veranlagen der Steuererklärung angepasst. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre provisorische Steuerrechnung wesentlich von den effektiven Verhältnissen abweicht (z.B. Infolge Veränderung der Einkommenssituation oder grossem Liegenschaftsunterhalt etc.) können Sie uns auf 056 / 648 42 30 anrufen oder eine E-Mail an steueramt@oberwil-lieli.ch.  schreiben und damit eine Korrektur des provisorischen Rechnungsbetrages beantragen.

Antrag Ratenzahlung Online

Seit Ende 2025 steht den Steuerpflichtigen des Kantons Aargau ein teilautomatisierter E-Service für die Ratenzahlungsvereinbarung zur Verfügung. Steuerpflichtige können direkt online einen Antrag auf eine Ratenzahlung beantragen: 

Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen - Kanton Aargau

eTAX AARGAU - Die Online-Einreichung der Steuererklärungsdaten

Ab 26. Januar 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Damit wird die bisherige Software EasyTax abgelöst: Die Steuererklärung 2025 für natürliche Personen wird erstmals online mit eTAX AARGAU ausgefüllt. Die Integration ins Smart Service Portal und die Anmeldung über den Authentifizierungsdienst AGOV sorgen für einen optimierten und geschützten Prozess. ​

Belege können weiterhin entweder physisch (in Papierform) zusammen mit dem Steuererklärungsbogen oder digital eingereicht werden. In eTAX AARGAU besteht die Möglichkeit anzugeben, welche Belege physisch eingereicht werden. Dies gilt auch für Pflichtbelege wie den Lohnausweis. eTAX AARGAU lässt in diesem Fall die elektronische Übermittlung der Steuererklärung zu.

 

Downloads:
Fristverlängerung Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Steuererklärung kann online mit dem eFristen-Tool verlängert werden.

Im Internet wird zur Sicherheit und Identifikation wird ein persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Mein Steuerkonto Online

Seit Juni 2024 haben alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto mit sämtlichen Informationen über ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Sie können bisher geleistete Zahlungen, offene Rechnungen und Guthaben einsehen und diese nach Steuerart und Steuerjahr filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können Rechnungen mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden. Mehr Infos zum Steuerkonto finden Sie hier (Steuerkonto - Kanton Aargau).

Steuerberechnung

Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.

steuern-easy.ch

Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, die Vereinigung aller kantonalen Steuerbehörden sowie des Bundes, freut sich, Sie über die Aufschaltung der Webseite www.steuern-easy.ch zu informieren. www.steuern-easy.ch ist eine Webseite, die sich zum Ziel gesetzt hat, Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen. Früher oder später werden alle Jugendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Für viele nicht gerade eine einfache Aufgabe - verständlicherweise. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Wissensseiten erklären das komplexe Steuerwesen auf eine einfache Art und Weise. Das so Gelernte können die Jugendlichen mittels Lernkontrollen überprüfen. Um Berührungsängste und Hemmungen abzubauen, können Jugendliche interaktiv und auf spielerische Art eine Steuererklärung für eine von fünf Charaktere ausfüllen.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli