Dienstleistungen

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie gerne in Angelegenheiten des Baubewilligungsverfahrens. Für Bauvorhaben, welche vom Gemeinderat bewilligt werden müssen, ist bei der Gemeindekanzlei ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Baugesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Baukommission in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden in formeller und materieller Hinsicht geprüft und fehlende Unterlagen eingefordert. Die öffentliche Ausschreibung - erfolgt nach durchgeführter formeller Prüfung - im Wochenfalter (amtliches Publikationsmittel). Anschliessend wird das Baugesuch während 30 Tagen aufgelegt, d. h. interessierte Personen können in das Gesuch Einsicht nehmen und unter bestimmten Umständen während der Auflagefrist Einwand erheben.

Die Bauvorhaben werden durch Baukommission und Gemeinderat geprüft und - wenn notwendig - kantonalen Amtsstellen zur Genehmigung eingereicht.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Baukommission - oder die Baukommission direkt - über das Baugesuch.

Baugesuch

Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

In jedem Fall wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht vorgängig abzuklären.

Baukontrollen, Meldeverfahren

Das Bauobjekt wird durch den Ressortvorsteher zusammen mit dem externen Bauberater/Baukontrolleur aufgrund der eingegangenen Meldekarten der Bauherrschaft laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Die Gemeinde Oberwil-Lieli lehnt jegliche Haftung ab.

Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, ordnet der Gemeinderat allenfalls eine Baueinstellung (Baustopp) an. Im Baugesetz des Kantons Aargau sind Verwaltungsstrafen mit Bussen bis zu Fr. 50'000 vorgesehen.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli