Wir beraten Sie gerne in Angelegenheiten des Baubewilligungsverfahrens. Für Bauvorhaben, welche vom Gemeinderat bewilligt werden müssen, ist bei der Gemeindekanzlei ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Baugesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Baukommission in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden in formeller und materieller Hinsicht geprüft und fehlende Unterlagen eingefordert. Die öffentliche Ausschreibung - erfolgt nach durchgeführter formeller Prüfung - im Wochenfalter (amtliches Publikationsmittel). Anschliessend wird das Baugesuch während 30 Tagen aufgelegt, d. h. interessierte Personen können in das Gesuch Einsicht nehmen und unter bestimmten Umständen während der Auflagefrist Einwand erheben.
Die Bauvorhaben werden durch Baukommission und Gemeinderat geprüft und - wenn notwendig - kantonalen Amtsstellen zur Genehmigung eingereicht.
Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Baukommission - oder die Baukommission direkt - über das Baugesuch.